Verdacht auf KI in der Klausur: Was der Brief des sächsischen Kultusministeriums zu Täuschungen regelt
Vor mir liegt die Klausur eines Schülers, der sonst solide Vieren schreibt. Diesmal ist es eine Zwei, fast fehlerfrei. Er verwendet Formulierungen, die ich im Unterricht nie von ihm gehört habe, und seine Gedankengänge klingen schlüssig, aber merkwürdig glatt, als wäre alles schon fertig gewesen, bevor er angefangen hat. Beim Weiterkorrigieren frage ich mich irgendwann, ob er das wirklich selbst geschrieben hat.
Der Brief des sächsischen Kultusministeriums vom Februar 2026
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) hat im Februar einen Brief an alle Schulleiter im Freistaat geschickt. Er hat drei Seiten und den Titel „Hinweise zur Prävention und zum Umgang mit Täuschungen in Prüfungen“. Er ist sachlich und klar geschrieben und an manchen Stellen offener, als man es von solchen Schreiben gewohnt ist.
Beim Lesen merkt man, dass das SMK auf etwas reagiert, das längst Alltag ist: KI-Stifte, KI-Brillen und Chatbots, die in Sekunden einen Aufsatz schreiben. Mit einem Spickzettel hat das nicht mehr viel zu tun, das Problem ist vielschichtiger und schwerer zu fassen. Lesenswert ist der Brief, weil er zeigt, wie weit die Antwort des Bildungssystems im Moment reicht. Gelöst ist die Frage damit nicht.
Wer ein Handy dabeihat, bekommt eine Sechs
Die Schulordnungen aller Schularten enthalten schon Regeln zu Täuschungen, und die gelten weiter. Neu ist, wie sie ausgelegt werden.
Wer ein Handy, eine Smartwatch oder einen KI-Stift griffbereit dabeihat, bekommt 0 Punkte bzw. die Note 6, egal ob er das Gerät benutzt hat. Das SMK schreibt dazu eindeutig: „Dies gilt bereits dann, wenn Prüflinge diese Hilfsmittel zugänglich mit sich führen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich in der Prüfung bereits eingesetzt wurden.“
Außerdem stellt der Brief klar, dass eine Täuschung auch noch nach der Prüfung festgestellt werden kann. Das geht weiter, als viele gedacht hätten.
Das OVG NRW erkennt den Anscheinsbeweis bei KI an
Das SMK verweist in seinem Schreiben auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. November 2025 (Az. 19 B 881/25). Eine Zehntklässlerin hatte ihre Mathematik-Abschlussarbeit mit „ungenügend“ zurückbekommen, weil die Schule von einer Täuschung mit ChatGPT ausging. Im Eilverfahren wollte sie erreichen, dass ihr die Fachoberschulreife trotzdem zuerkannt wird. Sie scheiterte beim Verwaltungsgericht, und das OVG wies ihre Beschwerde zurück.
Juristisch wichtig ist, dass das Gericht den sogenannten Beweis des ersten Anscheins anerkannt hat. Man muss also niemanden beim Spicken erwischen. Tauchen Lösungswege auf, die im Unterricht nie behandelt wurden, oder verwendet ein Schüler mit bisher schwachen Leistungen plötzlich Formulierungen, die er nachweislich nicht selbst entwickelt hat, reicht das als Ausgangspunkt. Im Fall aus NRW kam dazu, dass ChatGPT mit einem Foto der Aufgabe eine auffallend ähnliche Lösung ausgab. Das Gericht hält außerdem fest, es widerspreche jeder Lebenserfahrung, dass jemand seine Rechenwege eine Woche nach der Klausur nicht mehr erläutern kann, wenn er sich gründlich vorbereitet hat.
Für die Praxis heißt das: Fällt dem Lehrer etwas auf, wird ein Gespräch empfohlen. Der Schüler stellt seinen Lösungsweg vor dem Prüfungsausschuss und mindestens zwei Fachlehrern dar. Kann er das nicht, sagt das viel. Kann er es, hat er nichts zu befürchten.
Wer nur das Produkt bewertet, kann KI nicht erkennen
Der Brief beschreibt, wie man reagiert. Diese Reaktionen sind sinnvoll, notwendig und rechtlich abgesichert, das eigentliche Problem lösen sie aber nicht. Mich interessiert weniger, wie ich jemanden beim KI-Einsatz erwische. Ich will Unterricht und Bewertung so gestalten, dass KI keinen Vorteil bringt.
Wer am Ende nur ein Produkt bewertet, etwa den fertigen Aufsatz, die ausgefüllte Klausur oder die abgegebene Präsentation, kann kaum unterscheiden, ob der Schüler selbst gedacht hat oder ob jemand anderes für ihn gedacht hat. Beim klassischen Abschreiben war das schon so. Mit KI ist die Lücke größer geworden, sie lässt sich aber auch leichter schließen.
Prozessbewertung ist keine neue Idee, aber jetzt dringend
Im Kern steckt in diesem Fall eine pädagogische Erkenntnis: Wer den Prozess kennt, kann auch das Ergebnis einordnen. Wer den Prozess bewertet, braucht keinen KI-Detektor.
Das Gespräch nach der Klausur („Erläutere deinen Lösungsweg“) ist deshalb keine Strafe. Es ist eine Form der Bewertung, die in mündlichen Prüfungen seit Jahrzehnten selbstverständlich ist, ähnlich wie ein Fachgespräch.
Im Artikel Warum das Ergebnis allein keine faire Note ergibt habe ich das schon beschrieben: Wer nur das Endprodukt bewertet, sieht die Hälfte des Lernens nicht. Das galt schon vor ChatGPT, und jetzt kann man es nicht mehr ignorieren.
Was der Lehrer vor, während und nach der Prüfung tun kann
Vor der Prüfung sagt man klar, was gilt, und hält das schriftlich fest. Das SMK empfiehlt das ausdrücklich. So gibt es hinterher keine Diskussionen und keine Rechtsunsicherheit.
Während der Prüfung setzt man die üblichen Regeln konsequent durch. Was griffbereit mitgeführt wird, zählt als Täuschungsmittel.
Nach der Prüfung, wenn etwas nicht stimmt, setzt man ein Gespräch an, dokumentiert es und holt sich rechtliche Unterstützung beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Man sollte nicht allein und nicht unter Druck entscheiden.
Einen vierten Punkt erwähnt der Brief gar nicht: Man kann Aufgaben so stellen, dass der Prozess sichtbar wird. Das dient nicht der Kontrolle, der Prozess gehört einfach zur Leistung, die bewertet wird. Das Bewertungsraster dafür braucht keine zehn Kriterien. Drei konkrete Beobachtungspunkte reichen, wenn man zum richtigen Zeitpunkt hinschaut.
Warum es keine Liste verbotener Geräte gibt
Eine Stelle im Brief finde ich bemerkenswert. Laut SMK hat der zuständige KMK-Ausschuss beschlossen, keine Listen verbotener Hilfsmittel zu erstellen, weil sie beim Erscheinen schon wieder veraltet wären.
Das stimmt, und es zeigt, wie das System gerade denkt: Es reagiert, arbeitet mit Listen und schaut auf Geräte. Ich finde eine andere Frage wichtiger, als welches Gerät verboten ist: Was soll eine Prüfung überhaupt leisten? Wenn sie Verstehen sichtbar machen, Lernprozesse würdigen und Kompetenzen fair einschätzen soll, ist KI weniger eine Bedrohung. Sie ist dann ein Anlass, sich die eigenen Prüfungen genauer anzuschauen.